Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Die Berufsordnung (BORA)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, CCBE- Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de


Die Vergütung:

Die Vergütung ist grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom Gesetzgeber festgelegt, wobei in bestimmten Fällen auch individuelle Honorarvereinbarungen zulässig sind.

Da häufig Gerichtskosten zu verauslagen sind, ist es üblich, ein Verrechnungsgeld in Form eines Vorschusses anzufordern.