Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Die Berufsordnung (BORA)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen
Gemeinschaft (CCBE)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland (EuRAG)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO,
BORA, CCBE- Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der
Rubrik "Berufsrecht" auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter
www.brak.de
Die Vergütung:
Die Vergütung ist grundsätzlich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom Gesetzgeber
festgelegt, wobei in bestimmten Fällen auch individuelle
Honorarvereinbarungen zulässig sind.
Da häufig Gerichtskosten zu verauslagen sind, ist es
üblich, ein Verrechnungsgeld in Form eines Vorschusses
anzufordern.
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